ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Simpliby GmbH

A. Regelungen für alle Vertragsarten

A.1 Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Simpliby GmbH (nachfolgend „Simpliby“ genannt). Dies gilt unabhängig davon, ob diese Bedingungen den Verträgen zwischen Simpliby und dem Auftraggeber/ Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunde“ genannt) explizit beigelegt wurden.

A.2 Angebot und Annahme

2.1. Simpliby unterbreitet auf Nachfrage Preisangebote, deren Bindefrist 14 Tage ab Übersendung an den Kunden beträgt, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

2.2. Etwaig angesprochene Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung von Simpliby.

2.3. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande.

2.4. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

A.3 Leistungserbringung, Leistungstermine

3.1. Simpliby erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Ein konkreter Erfolg ist dann geschuldet, wenn sich dies aus dem konkreten Vertrag ergibt.

3.2. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Der Kunde verantwortet auch alle Maßnahmen zur IT-Sicherheit.

3.3. Der Kunde gibt mit der vereinbarten Leistung Simpliby die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung, soweit vertraglich vereinbart, nach Vorgaben des Kunden geplant.

3.4. Soweit Leistungen direkt beim Kunden erbracht werden, so ist nur Simpliby gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern weisungsbefugt. Der Kunde hat kein Weisungsrecht. Die Mitarbeiter von Simpliby werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.

3.5. Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über absehbare Probleme hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter von Simpliby oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.

3.6. Simpliby entscheidet, welche Mitarbeiter für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung eingesetzt werden. Die Heranziehung Dritter als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist zulässig.

3.7. Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von Simpliby. Abweichend kann ausdrücklich auch der Ort einer Zweigstelle von Simpliby vereinbart werden.

3.8. Feste Leistungstermine bedürfen der Textform. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass Simpliby die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. Sollte Simpliby die Leistungen nicht rechtzeitig erhalten, so wird der Kunde unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt.

A.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen von Simpliby berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

4.2. Die permanente Aktualisierung von durch Simpliby zur Verfügung gestellter Software ist ohne ausdrückliche Vereinbarung im Preis nicht inbegriffen. Ein separater Aktualisierungsvertrag zwischen Simpliby und dem Kunden kann aber schriftlich vereinbart werden.

4.3. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

4.4. Erfolgt eine Abrechnung nach Aufwand, gelten dafür die bei Simpliby intern verwendeten Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt. Zusätzlich anfallende Reisekosten werden nach gesonderter Information des Kunden gesondert abgerechnet.

A.5 Störungen bei der Leistungserbringung

5.1. Wenn eine Ursache, die Simpliby nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (,‚Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung. Die Vertragspartner haben einander unverzüglich über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung zu unterrichten.

5.2. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann Simpliby auch die Vergütung des Mehraufwandes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Störung nicht zu vertreten hat und deren Ursache außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegt.

5.3. Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von Simpliby vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, hat der Kunde auf Verlangen von Simpliby innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich zu erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde Simpliby den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten.

A.6 Rangregelung

Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Dokumente in der genannten Reihenfolge:
1) Der Vertrag (Angebot und Annahme) nebst Anlagen (wie Leistungsbeschreibungen, Grobkonzept, Feinkonzept, Pflichtenheft u.a.)
2) diese Vertragsbedingungen
3) gesetzliche Regelungen (insbesondere das HGB und das BGB)
Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den dahinter genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vereinbarung den Vorrang vor der älteren.

A.7 Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde wird Simpliby bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

7.2. Der Kunde hat scheinbare Störungen in der Leistung der Simpliby unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. Immer enthalten sein, muss die Art der Leistungsstörung und unter welchen Bedingungen sie auftritt sowie Details bezüglich einer etwaigen Reproduzierbarkeit. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die von Simpliby erteilten Hinweise befolgen und falls notwendig interne Abläufe angleichen.

7.3. Der Kunde benennt für das Projekt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Wird kein Mitarbeiter des Kunden gesondert benannt, so ist dies derjenige, der eine Störung meldet. Dieser Mitarbeiter kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung abzugeben. Der Ansprechpartner steht Simpliby für notwendige Informationen zur Verfügung.

7.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle an Simpliby übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass sie bei Beschädigung oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

7.5. Simpliby kann eine zusätzliche Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit
• sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
• eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder
• zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

A.8 Abtretung von Rechten

8.1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung von Simpliby abtreten.

8.2. Simpliby ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Simpliby hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

8.3. Simpliby ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet Simpliby weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von Simpliby an.

A.9 Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Informationspflichten, Kontrollrechte

9.1. Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, technisches Wissen und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Wissen, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend dazu zu verpflichten.

9.2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus Programmcodes zu entfernen, die Simpliby oder ein Dritter darin integriert hat, es sei denn, im geschlossenen Vertrag wurde eindeutig etwas anderes vereinbart.

A.10 Eigentumsvorbehalt

10.1. Simpliby behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel gilt der Vorbehalt bis zu deren Einlösung.

10.2. Gerät der Kunde durch eigenes Verschulden in Zahlungsrückstand oder verletzt er seine Sorgfalts- oder Obhutspflichten in erheblichem Maße, so gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Simpliby nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Simpliby macht einen solchen Rücktritt eindeutig gegenüber dem Kunden geltend.

10.3. Falls Simpliby seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung erstellter und/oder gelieferter Software sofort. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen an Simpliby übergeben oder nachweisbar gelöscht werden.

A.11 Haftung

11.1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach A.11 dieser Bedingungen.

11.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Simpliby oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Simpliby beruhen, haftet Simpliby unbeschränkt.

11.3. Bei allen übrigen Haftungsansprüchen haftet Simpliby nur bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten unbeschränkt. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Simpliby nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Punkt A.11.4.

11.4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Simpliby nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von vertragswesentlicher Bedeutung ist. Bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

11.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

11.6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Simpliby.

11.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

11.8. Dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation kann der Kunde daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer es wurde eine Verschlüsselung vereinbart.

A.12 Untersuchungs- und Rügepflicht, Verjährung Mängelansprüche

12.1. Der Kunde hat die gelieferten Leistungen von Simpliby innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung zu untersuchen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Vollständigkeit übergebener Datenträger und/oder Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Funktionen erstellter Internetseiten oder anderer Werke zu richten. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen Simpliby innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten.

12.2. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Punkt A.12.1. dargelegten Rügeanforderungen gegenüber Simpliby gerügt werden.

12.3. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das erstellte Werk in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

12.4. Im Übrigen verjähren Mängelansprüche nach 12 Monaten. Bei Kaufverträgen ist Verjährungsbeginn die Übergabe der Kaufsache, bei Werkverträgen die Abnahme.

A.13 Schutzrechte Dritter

13.1. Simpliby hat geprüft, dass die verwendete Software zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses frei von Rechten Dritter ist. Die Software ist weder in einem die Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränkenden oder ausschließenden Maße belastet.

13.2. Der Kunde darf vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise in oder an dem Werk nicht entfernen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen. Simpliby stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an von Simpliby entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde das Werk nicht anders als in der Vereinbarung festgelegt nutzen, ohne dass Simpliby vorher schriftlich zustimmt.

13.3. Simpliby ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Änderungen aufgrund von konkreten Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde hat Simpliby unverzüglich und in Textform zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von Simpliby geliefertes Produkt hingewiesen wird.

A.14 Zustellungen

Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Anschrift und sonstiger Kontaktdaten, insbesondere der Faxnummer und der E-Mail-Adresse, dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Kontaktadresse abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Kontaktadresse zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist.

A.15 Rechtswahl

Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

A.16 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, St. Wendel als Gerichtsstand vereinbart. Anderes gilt nur, wenn ausdrücklich ein Ort einer Außenstelle von Simpliby als Gerichtsstand in der Vereinbarung festgelegt wird.

A.17 Allgemeine Vertragsbestimmungen

17.1. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

17.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

B. Regelungen für das Webdesign und die Erstellung von Websites & Online-shops

B.1 Anwendungsbereich

1.1. Die Bedingungen dieses Buchstaben B regeln die Beauftragung von Webdesign-Leistungen und die Erstellung von Websites, soweit solche Leistungen vertraglich vereinbart wurden. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen des Buchstaben A.

1.2. Gegenstand des Buchstaben B ist die Entwicklung und Erstellung von Internetseiten (insgesamt nachfolgend Website genannt) für den Kunden, mit welchen dieser im Internet auftreten kann. Die gesamte Website setzt sich aus einer Mehrzahl von einzelnen Internetseiten zusammen. Jede einzelne Internetseite besteht beispielsweise aus einer html- oder php-Dateistruktur, in die weitere Elemente wie Bild-, Ton-, Flash- oder Videodateien oder interaktive Programmcodes in anderen Programmiersprachen eingebunden werden können.

B.2 Entwicklung der Website

2.1. Simpliby entwickelt zunächst ein Konzept/Screendesign für die Website, welches die geplante Anzahl und Verknüpfung sowie die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite aufzeigt. Weitere Einzelheiten werden zwischen Simpliby und dem Kunden vereinbart.

2.2. Nach Vorlage der Konzeptvorschläge/Screendesigns hat der Kunde den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Simpliby schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge/Screendesigns, so kann Simpliby nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts/Screendesigns mit der Erstellung der Website fortfahren. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge/Screendesigns der Simpliby in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal hintereinander ab, so hat Simpliby das Recht, für jeden zusätzlichen Konzeptvorschlag eine zusätzliche Vergütung zu verlangen oder den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase /Screendesign- Erstellung anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

2.3. Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags/Screendesigns durch den Kunden erstellt Simpliby auf dessen Grundlage zunächst einen Prototyp der Website. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander widerzuspiegeln. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototyps gilt Punkt B.2.2. entsprechend.

B.3 Erstellung der Website

3.1. Nach Freigabe des Konzepts/Screendesigns und des Prototyps durch den Kunden oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist erstellt Simpliby durch Programmierung des html-, shtml, asp-, php- oder sonstigen entsprechenden Codes einer jeden einzelnen Webseite, durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur die Website. Weitere zielführende Einzelheiten werden zwischen den Parteien vereinbart.

3.2. Der Kunde beschafft, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Inhaltselemente der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.). Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.) nicht Aufgabe des Kunden ist, verpflichtet sich Simpliby, diese Elemente aus allgemein zugänglichen Datenbanken, ersatzweise vom jeweiligen Rechteinhaber, zu beschaffen und die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Kunden zu klären und zu erwerben. Für diesen Fall wird Simpliby vom Kunden entsprechend zum Abschluss der Vereinbarungen bevollmächtigt.

3.3. Simpliby hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden zu übertragen. Dies kann durch Aufspielen der Daten auf einen vom Kunden spezifizierten Server, auf einen Computer, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Kunden zumutbare Weise erfolgen. Auf Wunsch des Kunden ist Simpliby verpflichtet, bei Heraufladen der Website auf einen Webserver telefonisch Hilfestellung zu leisten und fernmündlich an einer Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Website teilzunehmen.

B.4 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

4.1. Die an der gesamten Website, den einzelnen Subseiten sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei Simpliby als Urheber. Soweit der Kunde das verwendete Material beistellt, hat Simpliby nur bei entsprechender Vereinbarung Urheber- und Nutzungsrechte. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Design der Website.

4.2. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Simpliby kann eine Nutzung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet dadurch nicht statt.

4.3. Simpliby ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er auch Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z. B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, vornehmen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von Simpliby abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

4.4. Simpliby ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Source-Code der eigens programmierten Elemente der Website herauszugeben, es sei denn, dies ist explizit vertraglich vereinbart.

B.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde hat Simpliby alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

5.2. Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) hat der Kunde der Simpliby alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen.

5.3. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.

5.4. Sofern Simpliby zum Heraufladen der fertigen Website auf den vorgesehenen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Kunde so bald wie möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Erreichbarkeits- und Zugangsdaten (Netzadresse, Nutzername, Passwort etc.) des betreffenden Servers und des entsprechenden Nutzerkontos zur Verfügung zu stellen.

B.6 Rechtliche Verantwortung/Eintrag in Suchmaschinen

6.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Website und der Internetauftritt den gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine rechtliche Beratung des Kunden durch Simpliby erfolgt nicht.

6.2. Simpliby ist nicht verpflichtet, die fertig gestellte Website in Suchmaschinen einzutragen, sofern dies nicht gesondert vereinbart wird.

B.7 Abnahme und Zahlung

7.1. Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden ist der Kunde innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet. Wird die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist vom Kunden erklärt, gilt die Website als abgenommen.

7.2. Simpliby ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototyp) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt.

B.8 Mängelansprüche und Haftung

8.1. Für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Website haftet Simpliby grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung oder die Einhaltung von rechtlichen Anforderungen haftet Simpliby nicht.

8.2. Nach Meldung eines Mangels in der Funktionstüchtigkeit der Website während der Frist zur
Geltendmachung von Mängelansprüchen wird Simpliby bis zu dessen Behebung eine Zwischenlösung bereitstellen, soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist.

8.3. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Simpliby hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.

C. Regelungen für das Webhosting

C.1 Anwendungsbereich

Die Bedingungen in Buchstabe C regeln das Hosting. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Buchstabe A.

C.2 Leistungsumfang

2.1. Simpliby erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart wurde. Hierzu stellt Simpliby dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen.

2.2. Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden oder durch Simpliby gemäß gesondertem Auftrag einzurichtenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von Simpliby bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von Simpliby betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist Simpliby nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

2.3. Simpliby erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98 %, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Simpliby ist berechtigt, werktags in der Zeit von 18.00 – 08.00 Uhr für insgesamt 15 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung.

2.4. Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von Simpliby an jedem Arbeitstag gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten nach Ablauf von einem Monat überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien. Sein Anspruch ist auf die Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server begrenzt.

2.5. Simpliby ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, die zur Gewährleistung der Leistungen von Simpliby notwendig sind, teilt Simpliby die zusätzlichen Anforderungen dem Kunden mit. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat Simpliby das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

C.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte ablegen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls keine Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde achtet ferner darauf, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von Simpliby oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von Simpliby abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt Simpliby von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte, einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten, frei.

3.2. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen Verpflichtungen aus C.3.1. sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen Simpliby auf Unterlassen der Zugänglichmachung von auf dem Server abgelegten Inhalten über das Internet ist Simpliby berechtigt, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, die Sichtbarkeit dieser Inhalte ganz oder teilweise vorübergehend mit sofortiger Wirkung einzuschränken. Simpliby wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

3.3. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von Simpliby oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von Simpliby abgelegter Daten, so kann Simpliby diese Störquellen deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist Simpliby auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Simpliby wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

3.4. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber von Simpliby informiert. Der Kunde erhält von Simpliby ein neues Passwort. Simpliby ist dabei berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.

3.5. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Simpliby das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn den notwendigen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

C.4 Reseller-Ausschluss

Der Kunde darf die von Simpliby zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Simpliby vor.

C.5 Vergütung

5.1. Die Vergütung der von Simpliby erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten gelten die jeweils aktuellen Preislisten.

5.2. Der Kunde kann Simpliby vorgeben, bis zu welcher Entgelthöhe er die Leistungen zur Datenübermittlung von Simpliby monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den betreffenden Kalendermonat klar bezeichnen, zu dem sie wirksam werden soll, und Simpliby spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe darf sich aber nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen.

5.3. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von Simpliby erbrachten Leistungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Simpliby wird dem Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

5.4. Simpliby ist berechtigt, seine zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Simpliby wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Simpliby wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

5.5. Die Erbringung der Leistungen durch Simpliby ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann Simpliby das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

C.6 Vertragslaufzeit

6.1. Die vertraglichen Vereinbarungen über das Hosting laufen unbefristet. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vertragsbeginn ist der Monatserste nach Vertragsschluss. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsablaufs gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 ‚Monate. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.2. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Simpliby dem Kunden alle auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von Simpliby bleiben unberührt.

C.7 Mängelhaftung

7.1. Erbringt Simpliby die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.

7.2. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

7.3. Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet Simpliby nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat.
D. Regelungen für sonstige Dienstleistungen

D.1 Anwendungsbereich

Die Bedingungen dieses Buchstaben D regeln die Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht vom vorgenannten Buchstaben C erfasst sind. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen von Buchstabe A.

D.2 Durchführung der Dienstleistung

2.1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von Simpliby. Simpliby kann sich zur Vertragserfüllung auch der Mithilfe Dritter bedienen.

2.2. Simpliby bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.

2.3. Sofern Simpliby die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.

D.3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

3.1. Simpliby räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Darüber hinausgehende Rechte verbleiben bei Simpliby.

3.2. Simpliby kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Simpliby hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Sofern im Wiederholungsfalle und beim Vorliegen besonderer Umstände, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann Simpliby den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat Simpliby die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

3.3. Im Rahmen der Leistungserbringung erstellte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung von Simpliby gestattet, sofern die Vervielfältigung nicht notwendig ist, um den Vertragszweck zu erfüllen.

D.4 Vergütung

4.1. Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen und wird in Stunden abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Höhe des Stundensatzes ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung, ansonsten aus der jeweils aktuellen Preisliste. Der Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet.

4.2. Simpliby erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung und einem Leistungsnachweis fällig, soweit keine besondere Form des Leistungsnachweises vereinbart ist. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt detailliert Einwände geltend macht.

D.5 Laufzeit

5.1. Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes im individuellen Vertrag vereinbart ist.

5.2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl von Simpliby als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.

5.3. Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen.

D.6 Leistungsstörung

6.1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat Simpliby dies zu vertreten, so ist Simpliby verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen aus von Simpliby zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden, angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

6.2. In diesem Falle hat Simpliby Anspruch auf die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Simpliby hat auch in diesem Falle Anspruch auf die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.

6.4. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

E. Regelungen für das Simpliby GutscheinSystem

E.1 Anwendungsbereich

1.1. Die Bedingungen dieses Buchstaben E regeln die Beauftragung des Simpliby GutscheinSystems , das speziell für die Bedürfnisse des Online Gutscheinverkaufs von Simpliby entwickelt wurde, soweit solche Leistungen vertraglich vereinbart wurden, die nicht vom vorgenannten Buchstaben C erfasst sind. Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen des Buchstaben A.

1.2. Gegenstand des Buchstaben E ist die Einrichtung und der Betrieb des Simpliby GutscheinSystems als webbasierte Anwendung für den Verkauf, Verwaltung und Einlösung von Gutscheinen für den jeweiligen Kunden, mit dem dieser im Internet auftreten kann, um Online seine Gutscheine zu verkaufen.

E.2 Vertragsdauer

2.1. Mit Zustandekommen des Vertrages wird gleichzeitig ein Betreuungs- und Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2.2. Während der Laufzeit des Vertrages sowie des Betreuungs- und Wartungsvertrages muss das Simpliby GutscheinSystem ständig über die eigene Homepage des Kunden mittels Verlinkung (i.d.R. Menü) erreichbar sein. Der Kunde gewährleistet diese ständige Verfügbarkeit und hält Simpliby im Falle von Ansprüchen Dritter gegenüber Simpliby frei. Eine weitere Form des Gutscheinverkaufs darf auf der Homepage des Kunden aufgrund drohender „Kannibalisierungseffekte“ nicht verwendet werden.

2.3. Nach Ablauf von 2 Jahren kann der Betreuungs- und Wartungsvertrag ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von Simpliby bzw. vom Kunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

2.4. Simpliby ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
a) die Installations-, Anschluss- und die laufenden Benutzerkosten gemäß den vereinbarten Zahlungen nicht ordnungsgemäß bezahlt werden;
b) der Kunde gegen grundsätzliche Vertragsabsprachen verstößt.

E.3 Urheberecht

3.1. Alle aus dem Patent-, Marken-, Musterschutz und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Leistungen stehen ausschließlich Simpliby zu.

3.2. Der Kunde erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der Vertragsvereinbarungen zu benutzen.

3.3. Eine Übertragung des Source Codes von Simpliby an den Kunden ist weder für Standard-, noch für individuelle Anpassungen geschuldet.

E.4 Vergütung

4.1. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Auftragsblatt oder der unter gutscheine.simpliby.com/preise/ einsehbaren Preise.

4.2. Simpliby kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.

E.5 Haftung

5.1. Der Kunde wird keine pornografischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, gesetzlich verbotenen, jugendgefährdenden, gegen die guten Sitten verstoßenden, oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalte im Simpliby GutscheinSystem gestalten, speichern oder versenden.

5.2. Der Kunde wird keine Urheber- (z.B. für Fotos, Grafiken), Marken- (z.B. Logos) und sonstige Schutzrechte (z.B. Geschmacksmuster) oder andere rechtlich geschützte Güter des Betreibers oder Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) verletzen.

5.3. Der Kunde wird alle bestehenden gesetzlichen Informationspflichten beachten und einhalten, z.B. zur Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG), bei kommerzieller Kommunikation (§ 6 TMG) und zur Widerruflichkeit von Einwilligungen und Abbestellen von E-Mails.

5.4. Der Kunde wird bei sich die notwendigen Einrichtungen (z.B. Software, Hardware, Betriebssystem) zur ITSicherheit einsetzen, um einen Befall oder eine Weitergabe von Schadprogrammen zu verhindern.

5.5. Der Kunde verpflichtet sich dazu, Endkunden nur solche Angebote zugänglich zu machen, die zu den angegebenen Zeiten auch tatsächlich verfügbar sind. Sollte Simpliby aus der Verwendung des gelieferten Contents von Dritten in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde Simpliby vollkommen schadlos zu halten sowie sämtliche entstehende Kosten zu übernehmen.

5.6. Simpliby wird keine Haftung für etwaige Folgeschäden aus der Nichtverfügbarkeit des Simpliby Gutschein Verwaltungssystems oder dessen Betriebsunterbrechung sowie etwaige Fehlbuchungen oder die missbräuchliche Verwendung oder Fehlbedienung des Simpliby Gutschein Verwaltungssystems durch Dritte übernommen. Simpliby hat weiter das Recht, jederzeit das Simpliby Gutschein Verwaltungssystems zu verbessern, zu modifizieren, zu verändern, nicht verfügbar zu machen, zu testen, zu warten oder zu reparieren, ohne dass dabeieine Haftung oder Verpflichtung gegenüber den Kunden entsteht.

5.7. Die Haftung von Simpliby beschränkt sich generell auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei einem Ausfall des Systems von Simpliby ausgeschlossen, sofern dieser Ausfall nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Simpliby zurückzuführen ist bzw. ein solcher Ausfall durch unzulässige Handlungen von Dritten, insbesondere Hacker Angriffe, herbeigeführt werden.

E.6 Datenschutz, Datensicherung

6.1. Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

6.2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

6.3. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem von dem Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exportieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun.

E.7 Gewährleistung

7.1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

Nonnweiler, Juli 2019